Grundlage unseres Serviceangebots

Unser erfahrenes Team an Fachplaner erarbeitet zu 100 Prozent kundenorientierte Feuerschutzlösungen für jeden Anwendungsfall! Dabei haben wir uns als Ihr Planungspartner für Brandschutz auf die Bereiche ANLAGENTECHNISCHER BRANDSCHUTZ inklusive OBJEKTBEZOGENER BRANDSCHUTZ spezialisiert.

Als Dienstleistungsunternehmen in der Schnittstelle zwischen Behörden, gesetzlichen Normen, Vorschriften und Richtlinien, Versicherungen und der jeweils gültigen Bauordnung planen wir für unsere Kunden praxisgerechte, wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Brandschutzkonzepte.

Unsere Planungen für den anlagentechnischen Brandschutz werden dabei nach den Richtlinien des VdS, der DIN-Normen, nach FM-Global und NFPA sowie nach firmenspezifischen und sonstigen relevanten Vorgaben erstellt.

Planung und Bauausführung unserer Konzepte gliedern sich dabei in verschiedene Abschnitte, die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als Leistungsphasen bezeichnet werden. So gestalten wir die Vergütung für unsere Kunden immer nachvollziehbar und transparent. Mit Abschluss der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) gilt das Bauprojekt als fertiggestellt und in der Regel zur endgültigen Nutzung freigegeben. Rein formal beginnt erst jetzt die eigentliche Nutzung des Bauobjekts. Losgelöst von den Leistungsphasen der HOAI gliedern wir unsere Planungsprojekte grundsätzlich in folgende Bereiche:

  • Bedarfsermittlungs- und Angebotsphase
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Ausschreibung und Vergabe (Vergabeverfahren)
  • optional: Fertigstellungsphase (fachliche Bauleitung „Feuerlöschanlage“)
  • Inbetriebnahme (Abnahmephase der Brandschutzmaßnahmen)
  • Projektnachbetreuung (Nachbesserungen, Erweiterungen)