Sachverständiger für Sonderbauten und Bewertungen

Für die Planung von Brandschutzkonzepten von Standardbauten dient dem Fachplaner in der Regel die jeweilige Landesbauordnung mit den explizit benannten materiellen Anforderungen als Grundlage der Bewertung für die Erstellung eines Brandschutznachweises oder Brandschutzkonzeptes. Bei der Konzepterstellung für Sonderbauten reichen die üblichen Vorschriften jedoch häufig nicht aus, da solche Bauobjekte aufgrund ihrer Nutzung, Größe oder aufgrund umfangreicher Personenzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial mit sich bringen können. Hier ist der Projektleiter, – der Fachplaner Brandschutz – in der Pflicht, in einem objektspezifischen Brandschutzkonzept das Erreichen der Schutzziele des Brandschutzes nachzuweisen.

Geschäftsführer Manuel Müller hat im Rahmen einer Fachfortbildung am Europäischen Institut für postgraduale Bildung GmbH (EIPOS) in Dresden die erforderliche Zusatzqualifikation und die damit verbundene Anerkennung zum Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz erworben. Dadurch ist die Fa. Planungspartner für Brandschutz Knosp GmbH in der Lage, bei Bedarf und auf Anfrage, mit Brandschutzkonzepterstellern auf Augenhöhe zu kommunizieren und so schlüssige und schutzzielorientierte Feuerlöschanlagen in das jeweilige Brandschutzkonzept für Sonderbauten einfließen lassen zu können sowie Konzepte anderer Verfasser zu bewerten und ggf. fortzuschreiben.

Sprechen Sie uns einfach im konkreten Bedarfsfall an.